Spanplatten und Sperrholz sind tabu
Verboten in häuslichen Öfen und auch im Heizungskessel ist das Verbrennen von Spanplatten, Sperrholz und Faserplatten, alten Möbeln, Rebpfählen, Jägerzäunen sowie Hölzern, die mit Salzen oder Holzschutzmitteln behandelt, gestrichen oder beschichtet sind. Auch Holz, das im Außenbereich eingesetzt war wie Fenster, Außentüren oder Konstruktionshölzer wie Balken oder andere tragende Teile ist in der Regel mit Salzen, Pestiziden oder Teerölen behandelt worden, weshalb diese Teile bei der Entsorgung als gefährliche Abfälle eingestuft werden. Das Verbrennen solcher Hölzer ist nicht nur verboten, es handelt sich in der Regel auch um eine Straftat/Ordnungswidrigkeit. Deshalb dürfen solche Hölzer auch nicht als Brennholz an Dritte abgegeben werden.
Schadstoffe können sich ablagern
Das Verbrennungsverbot hat seinen Grund: Beim Verbrennen von behandelten Hölzern können vermehrt Schadstoffe in die Umgebung abgegeben werden. Weiterhin werden wie bei jeder Holzverbrennung, Feinstäube ausgestoßen, an denen diese Schadstoffe teilweise anhaften. Die Schadstoffe bleiben nicht nur in der Luft, sie lagern sich auch am Boden, zum Beispiel in Hausgärten und auf Kinderspielplätzen ab. Bei einer Ofenfeuerung belasten diese Schadstoffe nicht nur die Nachbarschaft, sie können auch in die Raumluft gelangen und die Hausbewohner direkt schädigen.
Bezirksschornsteinfeger beraten
Weitere Informationen zum richtigen Verbrennen von Holz erteilen beim Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz Frau Wetzel unter Tel. 06221/522-1416 oder Herr Zahn unter Tel. 06221/522–1247. Auch die Bezirksschornsteinfegermeister beraten zu allen Fragen rund um Brennstoffe. Für Betreiber von handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe besteht nach der Errichtung oder nach einem Betreiberwechsel sogar die Verpflichtung, sich von diesem beraten zu lassen.
(Foto: ASchick01 / pixelio.de)
