Politisches |
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Landrat |
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Der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises heißt Stefan Dallinger. Der Landrat wird vom Kreistag für eine Amtszeit von jeweils 8 Jahren gewählt. Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie Leiter des Landratsamtes einschließlich der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde. |
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Kreistag |
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Der Kreistag ist die aus öffentlichen Wahlen hervorgegangene Vertretung der Kreisbevölkerung und für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig. Über die Geschicke des Rhein-Neckar-Kreises entscheiden 103 Kreisrätinnen und Kreisräte. Die Kreisräte werden von den Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises für fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind EU-Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.
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Bundestag und Landtag |
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Weitere Informationen: |
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